FRAGEN. UND ANTWORTEN.
Immer wieder werden wir gefragt: Was bedeutet eigentlich Sentiris und was macht Sentiris eigentlich?
Gerne erklären wir immer wieder, was ein “freier Träger” so macht und was sich hinter Sentiris verbirgt.
Und manchmal werden wir auch mit Vorurteilen und “Halbwissen” konfrontiert – alles in allem ein guter Grund, einmal zusammenzufassen, was wir so machen!
Sentiris stammt von dem lateinischen Wort “sentire” ab und bedeutet: Du wirst gefühlt, du wirst empfunden, du wirst gemerkt, du wirst bemerkt, du wirst gedacht, du wirst erkannt, du wirst erlebt, du wirst gemeint, du wirst verstanden, du wirst wahrgenommen.
Die Sentiris gGmbH Halver als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII engagiert sich unter anderem im Bereich außerschulischer Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche. In der Trägerschaft der Sentiris gGmbH befindet sich die Kita Wunderland in Halver-Oberbrügge, das Kinder und Jugendzentrum “die Insel” (ebenfalls in Halver-Oberbrügge), das Familienzentrum „HönneZwerge“ in Neuenrade, die Kita Pusteblume in Kierspe-Rönsahl, die trägerbasierte Großtagespflege “Kindervilla” in Halver und den Kindertreff in der “Kindervilla” in Halver.
Außerdem initiiert und verantwortet Sentiris unterschiedliche Aktionen und Projekte: den Mittagstisch für Oberbrügge-Ehringhausen, das Nachhilfeprogramm “Aufholen”, Kinderkleiderbasare, Fortbildungen und Seminare, Konzerte und Theateraufführungen, Feste und digitale Angebote.
So steht es im Gesellschaftsvertrag der Sentiris gGmbH:
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar – gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts “steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Altenhilfe, Jugendhilfe, Bildungsarbeit und Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) die Beratung und Betreuung von Senioren und deren Angehörigen, b) gemeinschaftliche Gruppenangebote, wie zum Beispiel eine gemeinsame Kochgruppe, Ausflüge oder kulturelle Angebote, c) die Einrichtung und den Betrieb von Kindertagesstätten, d) aufsuchende und offene Jugendarbeit, e) außerschulische Bildungsangebote, f) Erziehungsberatung, g) die Aufklärung der Öffentlichkeit über altersbedingte Problemfelder, h) Schulungsangebote für ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter in den Bereichen der Altenhilfe und Jugendhilfe, i) die Einrichtung und der Betrieb einer Netzwerkplattform für lokale Akteure zur Stärkung der sozialen Infrastruktur durch bürgerschaftliches Engagement, im Rahmen derer aa) ehrenamtliche Mitarbeiter gewonnen begleitet werden, bb) eine Ehrenamtsbörse zur Koordination von ehrenamtlicher Unterstützung von alten und hilfsbedürftigen Menschen bei Verrichtungen des täglichen Lebens eingerichtet und betrieben wird. Die Gesellschaft wird zur Verwirklichung der satzungsgemäßen steuerbegünstigten Zwecke die Einrichtung und den Betrieb von gemeinnützigen Einrichtungen übernehmen, insbesondere von Kindertagesstätten, Einrichtungen der aufsuchenden und offenen Jugendarbeit, Familien- und Bildungszentren und Ehrenamtsbörsen.
So steht es bei Wikipedia:
“Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist im deutschen Steuerrecht eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Erträge für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Daher ist eine gemeinnützige GmbH als Kapitalgesellschaft nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 AO (Abgabenordnung) in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und in Verbindung mit § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Die Wahl der Rechtsform GmbH erfolgt häufig bei gemeinnützigen Unternehmen, die sich wirtschaftlich betätigen möchten (zum Beispiel Kindergärten, Sozialstationen und Krankenhäuser), was manchmal in der Rechtsform des eingetragenen Vereins schwierig werden kann. Darüber hinaus ermöglicht die GmbH als Kapitalgesellschaft eine höhere Flexibilität als der mitgliederbasierte Verein.”
Neben den steuerlichen Vorteilen ist eine gemeinnützige GmbH berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen..
Nein! Wir arbeiten mit unterschiedlichen Unternehmen gut und gerne zusammen und kooperieren mit unterschiedlichen Einrichtungen und Firmen, aber Sentiris ist ein selbständiges Unternehmen, zu dem keine weitere Firmen gehören.
Bei Sentiris engagieren sich- Stand November 2023 – 55 Mitarbeiter*innen. Davon sind 8 männlich. Sentiris beschäftigt 34 Voll- und Teilzeit Mitarbeitende, 4 Auszubildende und Student*innen, 17 Mitarbeitende als sogenannte “geringfügige Beschäftigte”.
Einige Mitarbeiter*innen der Sentiris gGmbH gehören einer Gewerkschaft an – die Geschäftsleitung unterstützt diese Mitgliedschaft ausdrücklich!
Derzeit gibt es noch keinen Sentiris Betriebsrat. Jährliche Mitarbeitendengespräche und Mitarbeitendenbefragungen, eine flache Hierarchie und gute interne Kommunikationsorgen dafür, dass Führungskräfte, Geschäftsführung und Mitarbeitende in einem ständigen Dialog sind und schnell, flexibel und agil auf Bedarfe, Kritik und Anregungen reagieren. Wertschätzung ist ein zentraler Sentiris Wert – nicht nur im Blick auf die Kundinnen und Kunden der Sentiris sondern auch auf die Mitarbeitenden des Unternehmens. Die Zufriedenheit der Mitarbeitenden hat bei der Sentiris Geschäftsleitung höchste Priorität.
Wir investieren in Menschen. Um gute Arbeit mit Menschen zu leisten, braucht es im Hintergrund eine agile, flexible, schlanke und kompetente Verwaltung. In der Sentiris Verwaltung arbeitet – neben dem Geschäftsführer – eine Vollzeitkraft als Referentin der GEschäf und Projektreferentin und eine pädagogische Fachberatung, die auch die Verwaltung der Sentiris Einrichtungen übernimmt. Unterstützt wird dieses Team durch eine Werksstudentin der sozialen Arbeit, die im Bereich der Öffentlichkeits- und Projektarbeit tätig ist.
Führungskräfte und die Geschäftsleitung der Sentiris gGmbH tun alles dafür, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf möglich ist: Gleitzeiten und flexible Arbeitszeiten, Homeoffice und fünf zusätzliche Kinderkrankentage mit voller Lohnfortzahlung pro Kind und Jahr gehören ebenso dazu wie die Möglichkeit, die eigenen Kinder mit zur Arbeit zu nehmen bzw. sie einer anderen Sentiris Einrichtung betreuen zu lassen. Das jährliche Sentiris Mitarbeitendenfamilienfest, zu dem die Partnerinnen und Partner und die Kinder der Mitarbeitenden eingeladen werden, ist ein Höhepunkt im Sentiris Jahr.
Sentiris bezahlt seine Mitarbeiter*innen deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn. Unsere Mitarbeiter*innen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, den Kindertageseinrichtungen für Kinder und der Großtagespflege werden in Anlehnung an den Tarif des öffentlichen Dienstes bezahlt. Uns ist wichtig, gute und faire Löhne zu bezahlen und hier auf die individuelle Situation der Mitarbeitenden einzugehen.
Alle Sentiris Mitarbeitenden profitieren außerdem vom umfangreichen Sentiris Gesundheitspaket, dass aus unterschiedlichen Baustein- z.B. kostenlosen Beratungsangeboten und einem jährlichen Gesundheitsbudget in Höhe von 600,00 Euro besteht. Als Arbeitgeber zahlt Sentiris eine freiwillige Altersvorsorge für seine Mitarbeiter*innen.
Die Sentiris gGmbH hat zwei Gesellschafter: Daniel Lauermann und Kristian Hamm – außer den beiden Gesellschaftern steckt niemand hinter Sentiris.
Sentiris erhält für die Trägerschaft der Kindertagesstätten sogenannte “Kindpauschalen” durch das Land NRW. Darüber hinaus erhält ein Träger – ja nach Konzept der Kita und nach Anzahl und Stundenbuchung der Kinder – weitere finanzielle Mittel.
Für die offene Kinder und Jugendarbeit und für die Großtagespflege und die Bereitschaftstagespflege erhält Sentiris einen festgelegten Beitrag (Betriebskosten) durch den Märkischen Kreis.
Sentiris erwirtschaftet außerdem – z.B. durch Veranstaltungen – finanzielle Mittel, die in die Arbeit der Sentiris fließen. Außerdem ist Sentiris auf Spenden , Zuschüsse und Fördermittel angewiesen.
Wenn die Sentiris gGmbH Gewinne erwirtschaftet, werden diese in die unmittelbare Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Familien gesteckt – und zwar zu 100%! Die Geschäftsführer bzw. Gesellschafter zahlen sich keine Gewinne oder dergleichen aus.
Sentiris gehört keinem Dachverband, keiner politischen oder religiösen Institution an. Mit unseren Kindertagesstätten sind wir Mitglied im “deutschen Kitaverband”. Uns ist wichtig: wir sind politisch und weltanschaulich neutral. Bei Sentiris ist jeder Mensch – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, religiöser Haltung, Nationalität und sexueller Orientierung willkommen – sowohl als Besucher*in unserer Einrichtungen und Angebote sowie als Mitarbeiter*in.
Sentiris setzt auf flache Hierarchien, kurze Entscheidungswege, Entscheidungsfreiheit der Mitarbeitenden und Mitbestimmung aller Mitarbeitenden. In regelmäßigen Leitungs- und Teamsitzungen werden Entscheidungen getroffen, die in der Regel alle beteiligten Mitarbeitenden unterstützen. Die Geschäftsführung ist in einem ständigen Austausch – miteinander, mit den Mitarbeitenden und mit externen Beraterinnen und Beratern.
Der Schutz und das Wohl von Kindern und Jugendlichen hat bei Sentiris absolute Priorität und ist nicht verhandelbar. Sentiris beschäftigt eine eigene Kinderschutzfachkraft (insoweit erfahrene Fachkraft). Außerdem gibt es ein Schutzkonzept für alle Sentiris Einrichtungen. Jeder Mitarbeitende, der länger als einen Tag bei Sentiris tätig ist, muss – unabhängig in welchem Bereich er tätig ist – ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen und den “Sentiris Verhaltenskodex” unterschreiben. Immer wieder finden Fortbildungen und Fallberatungen zu den Themen “sexuelle Gewalt”, “Kindeswohl” und “Schutz von Kindern und Jugendlichen” statt.
Sie möchten mehr über Sentiris wissen? Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung:
Alina Liwon
Assistentin der Geschäftsführung
Telefon: 02351 671 72 56
Mail: a.liwon@sentiris.de
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